AGB – SynoptiCon Matching-Plattform (B2B)

Version 2026-03-06 · Gültig für alle Freischaltungen auf der Matching-Plattform

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Nutzung der von der SynoptiCon GmbH (nachfolgend „SynoptiCon") betriebenen Plattform zur Vermittlung von medizinischem Fach- und Führungspersonal.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Kliniken, MVZ und sonstige medizinische Einrichtungen (nachfolgend „Kunden").

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SynoptiCon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

(1) SynoptiCon stellt eine digitale Plattform bereit, über die Kunden Zugang zu anonymisierten Profilen potenzieller Kandidaten erhalten und nach Freischaltung Kontakt aufnehmen können.

(2) SynoptiCon schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.

(3) SynoptiCon ist nicht Partei eines zwischen Kunde und Kandidat geschlossenen Arbeitsvertrages.

3. Vertragsschluss

(1) Mit Registrierung auf der Plattform und Zustimmung zu diesen AGB kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und SynoptiCon zustande.

(2) Spätestens mit der Freischaltung eines Kandidatenprofils oder der Kontaktaufnahme zu einem Kandidaten kommt ein entgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande.

(3) Der Kunde bestätigt mit jeder Freischaltung eines Kandidatenprofils, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

4. Leistungen von SynoptiCon

(1) SynoptiCon ermöglicht dem Kunden den Zugriff auf anonymisierte Kandidatenprofile.

(2) Nach Freischaltung eines Profils erhält der Kunde Zugriff auf Kontaktdaten und kann mit dem Kandidaten in Verbindung treten.

(3) SynoptiCon kann Funktionen, Inhalte und Struktur der Plattform jederzeit weiterentwickeln oder anpassen.

5. Vergütung

5.1 Unlock Fee

(1) Für die Freischaltung eines Kandidatenprofils fällt eine einmalige Gebühr („Unlock Fee") gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an.

(2) Die Unlock Fee wird unmittelbar mit Freischaltung fällig.

5.2 Erfolgsprovision

(1) Eine Erfolgsprovision wird fällig, wenn zwischen dem Kunden und einem Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Kontaktaufnahme über die Plattform ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.

(2) Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag direkt oder indirekt zustande kommt.

(3) Die Erfolgsprovision beträgt den in der Preisliste festgelegten Prozentsatz des vereinbarten Bruttojahresgehalts oder einen positionsabhängigen Pauschalbetrag.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Freischaltung gültige Preisliste.

5.3 Anrechnung

Bereits gezahlte Unlock Fees werden auf die Erfolgsprovision angerechnet.

6. Anti-Umgehung

(1) Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn die Anstellung des Kandidaten außerhalb der Plattform erfolgt, sofern der Erstkontakt über SynoptiCon initiiert wurde.

(2) Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertragsschluss über Dritte oder zeitlich verzögert erfolgt.

(3) Die Provisionspflicht gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaliger Kontaktaufnahme.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, SynoptiCon unverzüglich über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem über die Plattform kontaktierten Kandidaten zu informieren.

(3) Auf Anfrage hat der Kunde geeignete Nachweise über den Vertragsabschluss vorzulegen.

8. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

(3) SynoptiCon ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.

9. Vertragsstrafe

(1) Verstößt der Kunde vorsätzlich gegen die Pflicht zur Zahlung der Erfolgsprovision, ist SynoptiCon berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der geschuldeten Provision zu verlangen.

(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

10. Nachweis und Tracking

(1) SynoptiCon ist berechtigt, sämtliche Interaktionen auf der Plattform, insbesondere Profilzugriffe und Kontaktaufnahmen, zu dokumentieren.

(2) Diese Daten können im Streitfall als Nachweis für die Begründung der Provisionspflicht herangezogen werden.

11. Haftung

(1) SynoptiCon haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für die Richtigkeit der Angaben von Kandidaten übernimmt SynoptiCon keine Haftung.

(3) Eine Haftung für entgangene Einstellungen oder wirtschaftliche Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Er kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

(3) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von SynoptiCon.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026 · Version 2026-03-06

Diese AGB gelten ausschließlich für die Nutzung der SynoptiCon Matching-Plattform zur Vermittlung von medizinischem Fach- und Führungspersonal. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen der SynoptiCon-Plattform finden Sie unter AGB (Allgemein).